Krafträder mit:
- Hubraum max. 125cm³
- Leistung max. 11kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über15kW
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: AM
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Krafträder mit:
- Leistung max. 35kW
-Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klassen: A1, AM
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Krafträder mit:
- Hubraum über 50cm³ oder bbh über 45 km/h
- Leistung max. 35kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2kW/kg
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit:
- Haubraum über 50cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bbH über 45 km/h
- Leistung über 15kW
Mindestalter:
- 20 Jahre bei Aufstieg von "A2" auf "A"(nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
- 21 Jahre für Trikes
- 24 Jahre für Krafträder beim Direkterwerb
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich
Beinhaltet Klassen: A2, A1, AM
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Zweirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Verbrennungsmotor
- Leistung max. 4kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH* max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50cm³ bei Fremdzündmotoren
- Leistung max. 4kW bei Diesel-/Elektromotor
- Leermasse max. 350kg
Mindestalter: 16 Jahre
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet keine anderen Klassen.
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor - auch ohne Tretkurbeln - , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz erforderlich: nein
Geltungsdauer: unbefristet
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.
Mindestalter: 25 Jahren
4x 90 min. Theorieunterricht
5x mal 90 min. Praxisunterricht (Mindeststunden)
Seit 5 Jahren im Besitz der Führerscheinklasse B