LKW Ladekranausbildung nach BGV D6
Lkw-Ladekrane sind anspruchsvolle technische Arbeitsgeräte, die einer sachgerechten Bedienung bedürfen. Der Betreiber darf nur Mitarbeiter zum Führen des Kranes beauftragen, welche über die Bedienberechtigung nach BGV D6 und somit über ausreichende Kenntnisse der rechtlichen Vorschriften und der Kranphysik verfügen.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen
- Verhaltensregeln während der Kranarbeit
- Unfallverhütungsvorschriften
- Aufbau und Bauteile von Lkw-Ladekranen
- Kranphysik
- Sicherheitstechnischer Aufbau
- Sicherheitseinrichtungen und Bremsen
- Inbetriebnahme und Bedienung
- Gefährdungen bei der Kranarbeit
- Lastaufnahmeeinrichtungen
- Anschlagen von Lasten
- Theoretische und praktische Prüfung
Voraussetzung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Führerschein der Klasse C/CE
- geistig und körperlich geeignet
Abschluss:
- Nach erfolgreicher Abschlußprüfung erfolgt die Aushändigung des Befähigungsnachweises für Lkw-Ladekrane