Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Bus-Fahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW-Fahrer.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erhält (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C / CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.
Lehrgangsdauer