Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750kg
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolger Grundqualifikation sowie für Personen während oder
nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Vorbesitz: Klasse C
Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E bei Vorbesitz D1 und DE bei Vorbesitz D
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen: AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750kg zG
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre nach erfolgreicher Grundqualifikation sowie für Personen während oder nach einer "spezifischen Berufsausbildung"
Vorbesitz: Klasse B
Einschluss: Klasse C1
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: 5 Jahre
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen: AM, A1, A2 und A - mit:
- zG über 3500kg bis max. 7500kg
- max. 8 Personen außer dem Fahrer
- Anhänger bis 750kg zG
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Beinhaltet keine anderen Klassen
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 750kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000kg
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG Anhänger über 3500kg
- zG der Fahrzeugkombination max. 12000kg
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz: Klasse C1
Beinhaltet Klassen: BE, D1E bei Besitz von D1
Geltungsdauer des Führerscheins: 5 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: bis zum 50. Lebensjahr, ab dem 45. Lebensjahr befristet auf 5 Jahre