Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhänders über 750kg aber max. 3500kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (B17)
Vorbesitz: Klasse B
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit:
- zG des Anhänders über 750kg aber max. 3500kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Mindestalter: 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (B17)
Vorbesitz: Klasse B
Geltungsdauer des Führerscheins: 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: unbefristet