Abstands-/Kontroll- und Hygieneregeln in der Fahrschule Weber:
Liebe Fahrschülerinnen und Fahrschüler,
Wir freuen uns mit Euch, dass die Fahrausbildung nun endlich weitergehen kann und wir werden alles versuchen, um Euer Ausbildungsziel möglichst schnell zu erreichen. Allerdings haben wir einige Auflagen zu beachten, deren Einhaltung sehr wichtig ist. Dabei hat die Gesundheit aller Beteiligten und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus absolute Priorität. Wir möchten Euch daher bitten, die folgenden Regeln gewissenhaft einzuhalten, da uns Eure, aber auch die Gesundheit unserer Mitarbeiter sehr am Herzen liegt:
- Bitte vermeidet so weit wie möglich jeden persönlichen Kontakt mit unseren Mitarbeitern, während der noch bestehenden Infektionsgefahr. Vieles erledigen wir mit Euch telefonisch oder per Mail.
- Vereinbart bitte einen Termin, wenn Ihr in die Fahrschule kommen müsst (z.B. um eine Unterschrift zu leisten).
- Eine Teilnahme am Unterricht und an den Fahrstunden kann nicht stattfinden, wenn Ihr Euch nicht wohlfühlt, Erkältungssymptome oder Fieber habt.
- Eine Teilnahme am Unterricht ist nur nach vorheriger Absprache möglich, da die Kapazität aufgrund der Abstandsregelung begrenzt ist. Ihr werdet in Gruppen eingeteilt.
- Haltet Euch bitte an den Mindestabstand von 1,5 mund beachtet die Abstandsmarkierungen beim Warten und Betreten der Räumlichkeiten
- Nutzt bitte unbedingt die vorhandenen Desinfektionsmittel.
- Auch vor jeder praktischen Fahrstunde sind die Hände sorgfältig mit Seife zu waschen und/oder zu desinfizieren.
- Das Tragen einer medizinischen Maske unabhängig eines Abstandes durch alle Personen ist verpflichtend.
- Regelmäßiger Austausch der Raumluft.
- Teilnehmende müssen täglich vor dem Beginn der ersten Unterrichtseinheit (neu auch praktischer Unterricht) oder Lehrveranstaltung in Präsenz einen auf sie ausgestellten Testnachweisvorlegen. Als Nachweis ist auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einer oder einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten Antigen-Tests zur Eigenanwendung zulässig.
- Die Testpflicht gilt nicht:
1. Für geimpfte Personen nach § 2 Nummer2 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.
2. Für genesene Personen nach § 2Nummer 4 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung.
3. Kontrolle erfolgt durch das Büropersonal oder den Fahrlehrer und wird auf einem Formular dokumentiert, welches der Teilnehmer für seine Richtigkeit gegenzeichnen muss. - Wenn Ihr Euch persönlich sicherer fühlt, könnt Ihr auch Einmalhandschuhe benutzen, bitte mitbringen.
- Außerdem müsst Ihr zur Fahrstunde mit einer Mund-Nasenbedeckung kommen.
- Bitte habt Verständnis, dass wir die Fahrstunden nur an der Fahrschule beginnen und enden lassen können.
- Für die Motorradausbildung benötigt Ihr einen eigenen Helm und eigene Motorradschutzbekleidung.
- Für die BE-Ausbildung benötigt Ihr eigene Arbeitshandschuhe, weil nur so die Sicherheitsstandards eingehalten werden können.